1. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den erteilten Auftrag nach
bestem Wissen und Gewissen mit der geschäfts-üblichen Sorgfalt
2. Eine weitgehende Haftung für den Auftragnehmer und sein
Mitarbeiter ist ausgeschlossen, wenn das ausdrücklich festgelegt wird.
3.Der Auftraggeber kann nur für grob fahrlässiges Verschulden
4.Das Rechtsverhältnis zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber ist
ein Geschäfts-besorgungsauftrag (§ 675 BGB) und zwar als Inhalt
eines Dienstvertrages (§§611 ff BGB).
5.Eine Gewährleistung für einen bestimmten Erfolg der Dienste des
Auftragsnehmers wird nicht übernommen.
6.Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Durchführung des
Auftrages seiner Mitarbeiter und Subunternehmer nach seiner Art und
7.Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei der Auftragserteilung sein
berechtigtes Interesse anzugeben. Er versichert, dass er mit dem
Auftrag keine gesetzwidrigen oder staats-gefährdenden Ziele verfolgt.
8.Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Tätigkeit des
Auftragsnehmers in gleicher Sache, dass er Selbst oder Dritte
9.So weit nicht anders vereinbart, verpflichtet sich der Auftragnehmer,
einen schriftlichen Bericht zu erstatten. Alle Berichte des
Auftragsnehmers werden in Wahrnehmung berechtigter Interessen
erteilt. Sie sind nur für den Auftraggeber bestimmt und sind vertraulich
zu behandeln. Als Ausnahme gilt nur Beweislegung vor Gericht. Der
Auftraggeber haftet bei vereinbarungswidriger Weitergabe eines
10.Der Auftrag unterliegt der Schweigepflicht. Im Rahmen eines
Auftrages darf der Auftragnehmer nicht gegen die Interessen des
Auftraggebers tätig werden. Ergibt sich Konflikte im Laufe der
Durchführung eines Auftrages, so darf der Auftragnehmer den Auftrag
zurückgeben. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Bekanntgabe
der Informationen des Auftragnehmers.
11.Der Auftraggeber kann jederzeit den Auftrag kündigen.
12.Der Auftragnehmer kann nur bei Vorliegen eines wichtigen
Grundes den Auftrag kündigen.
13.Bei vorzeitiger Kündigung des Auftragsverhältnisses hat der
Auftragnehmer Anspruch auf das bis zum wirksam werden der
Kündigung angelaufene Honorar sowie auf Erstattung der bis dahin
entstandenen Auslagen. Die Geltendmachung eines weiter gehenden
Vertrauensschaden bleibt nicht ausgeschlossen.
14.Die Erledigung des Auftrages kann von einer angemessenen
Vorschusszahlung abhängig gemacht werden.
15.Kostenvoranschläge sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich
abgegeben und als verbindlich bezeichnet werden. Die etwaige
Vereinbarung einer Kostenbegrenzung (Limit) des Auftrages bedarf
16.An gesetzlichen Sonn- und Feiertagen, sowie für die Nachtzeit
(20.00 bis 06.00 Uhr) wird zusätzlich ein angemessener Zuschlag
17.Wird der Auftragnehmer infolge der Ausführung des Auftrages in
Prozessen oder sonstigen Verfahren durch Anhörung oder schriftliche
Berichtserstattung in Anspruch genommen, so ist der Auftraggeber
verpflichtet, den Zeitaufwand und die Auslagen gemäßen den Sätzen
des Auftragsgebers zu vergüten. Die gezahlten Entschädigungen
des Gerichtes sind für die Vergütung des Auftragsnehmers
18.Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Sitz des Auftragsnehmers.