|






| |
AGB
-
Der Auftragnehmer ist
verpflichtet, den erteilten Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen mit
der geschäfts-üblichen Sorgfalt auszuführen.
-
Eine weitgehende Haftung
für den Auftragnehmer und sein Mitarbeiter ist ausgeschlossen, wenn das
ausdrücklich festgelegt wird.
-
Der Auftraggeber kann
nur für grob fahrlässiges Verschulden eintreten.
-
Das Rechtsverhältnis
zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber ist ein Geschäfts-besorgungsauftrag
(§ 675 BGB) und zwar als Inhalt eines Dienstvertrages (§§611 ff BGB).
-
Eine Gewährleistung für
einen bestimmten Erfolg der Dienste des Auftragsnehmers wird nicht
übernommen.
-
Der Auftragnehmer ist
berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrages seiner Mitarbeiter und
Subunternehmer nach seiner Art und Weise zu bedienen.
-
Der Auftraggeber ist
verpflichtet, bei der Auftragserteilung sein berechtigtes Interesse
anzugeben. Er versichert, dass er mit dem Auftrag keine gesetzwidrigen
oder staats-gefährdenden Ziele verfolgt.
-
Der Auftraggeber
verpflichtet sich, während der Tätigkeit des Auftragsnehmers in gleicher
Sache, dass er Selbst oder Dritte nicht tätig werden.
-
So weit nicht anders
vereinbart, verpflichtet sich der Auftragnehmer, einen schriftlichen
Bericht zu erstatten. Alle Berichte des Auftragsnehmers werden in
Wahrnehmung berechtigter Interessen erteilt. Sie sind nur für den
Auftraggeber bestimmt und sind vertraulich zu behandeln. Als Ausnahme
gilt nur Beweislegung vor Gericht. Der Auftraggeber haftet bei
vereinbarungswidriger Weitergabe eines Berichtes an Dritte.
-
Der Auftrag unterliegt
der Schweigepflicht. Im Rahmen eines Auftrages darf der Auftragnehmer
nicht gegen die Interessen des Auftraggebers tätig werden. Ergibt sich
Konflikte im Laufe der Durchführung eines Auftrages, so darf der
Auftragnehmer den Auftrag zurückgeben. Der Auftraggeber hat keinen
Anspruch auf Bekanntgabe der Informationen des Auftragnehmers.
-
Der Auftraggeber kann
jederzeit den Auftrag kündigen.
-
Der Auftragnehmer kann
nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes den Auftrag kündigen.
-
Bei vorzeitiger
Kündigung des Auftragsverhältnisses hat der Auftragnehmer Anspruch auf das
bis zum wirksam werden der Kündigung angelaufene Honorar sowie auf
Erstattung der bis dahin entstandenen Auslagen. Die Geltendmachung eines
weiter gehenden Vertrauensschaden bleibt nicht ausgeschlossen.
-
Die Erledigung des
Auftrages kann von einer angemessenen Vorschusszahlung abhängig gemacht
werden.
-
Kostenvoranschläge sind
nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich abgegeben und als verbindlich
bezeichnet werden. Die etwaige Vereinbarung einer Kostenbegrenzung (Limit)
des Auftrages bedarf der schriftlichen Form.
-
An gesetzlichen Sonn-
und Feiertagen, sowie für die Nachtzeit (20.00 bis 06.00 Uhr) wird
zusätzlich ein angemessener Zuschlag berechnet.
-
Wird der Auftragnehmer
infolge der Ausführung des Auftrages in Prozessen oder sonstigen Verfahren
durch Anhörung oder schriftliche Berichtserstattung in Anspruch genommen,
so ist der Auftraggeber verpflichtet, den Zeitaufwand und die Auslagen
gemäßen den Sätzen des Auftragsgebers zu vergüten. Die gezahlten
Entschädigungen des Gerichtes sind für die Vergütung des Auftragsnehmers
anzurechnen.
-
Gerichtsstand und
Erfüllungsort ist Sitz des Auftragsnehmers.
|
| |

|